Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die REPROCENTER GmbH beruft sich bei Annahme eines Auftrages auf die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche auch bei mündlicher Auftragserteilung durch den Auftraggeber wirken. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage folgender Bedignungen ausgeführt. Weitere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. §305b BGB bleibt unberührt.

Angebote / Preise

Mündliche oder schriftliche Preisauskünfte sind freibleibend und können ggfs. zum Zeitpunkt der Auftragserteilung anhand der konkreten Aufgabenstellung und übergebenen Daten qualifiziert werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, nach tatsächlich erbrachtem Aufwand abzurechnen. Auch wenn dieser vom ursprünglichen Angebot abweichen sollte. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei genannten Preisen um Nettopreise, welche zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer zu verstehen sind. Ohne Angebot / Preisvereinbarung gelten die jeweils gültigen Listenpreise des Auftragnehmers.

Rücktritt des Vertrages

Im Falle eines Rücktritts seitens des Auftraggebers von einem durch Ihn (oder einem beauftragten Dritten) mündlich oder schriftlich erteilten Auftrag, werden bereits erbrachte Leistungen zuzüglich einer angemessenen Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Druckdaten

Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit der Druckdaten, welche nicht durch den Auftragnehmer überprüft wird, verantwortlich. Druckdaten sind nach den Vorgaben des Auftragnehmers anzulegen bzw. aufzubereiten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgefehler, welche aufgrund nachweisbar fehlerhaft bereitsgestellter Druckdaten entstehen. Sollten Druckdaten technisch anzupassen sein, dies betrifft beispielweise Word-Dokumente (Beschnitt hinzufügen, Formatänderungen, Farbraumanpassung, etc.), so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für daraus entstandene Fehler oder Folgefehler. Für Office-Anwendungen (Word, Excel, PowerPoint, OpenOffice etc.) trägt der Auftraggeber das volle Risiko.

Andrucke / Druckfreigabe

Der Auftraggeber hat vor Druckbeginn stets das Recht, zur Prüfung der endgültigen Druckvorlage und Erteilung einer Druckfreigabe,
eine Freigabe-PDF oder ein gedrucktes Musterexemplar (gegen Aufpreis) abzufordern. Sollte der Auftraggeber auf einen Andruck verzichten, so haftet dieser für alle daraus eventuell entstandenen Folgefehler. Nach jeder gewünschten oder notwendigen Korrekturarbeit steht der Auftraggeber erneut in der Pflicht einen Andruck zu prüfen und freizuzeichnen. Andrucke des Auftraggebers sowie mitgebrachte Muster stellen keine Verbindlichkeit dar.

Fertigstellungstermine

Im Angebot avisierte Termine sind keine bindenden Angaben. Die Lieferfrist kann sich bei verspäteter Datenlieferung verlängern. Der Fertigstellungszeitraum beginnt ab der letzten bindenden Freigabe der Druckdaten durch den Auftraggeber. Spätere und notwendige Prüfungen sowie Kontrollen unterbrechen die Lieferfrist. Bei Nichteinhaltung der festgehaltenen Termine können keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder auch Dritter geltend gemacht werden.

Abholung / Lieferung

Bei Abholung der Ware durch eine vom Auftraggeber bevollmächtigte Person wird diese keiner Berechtigungsprüfung unterzogen.  Bei Lieferung des Endproduktes durch keine von Auftragnehmer beschäftigten Person erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Auftraggebers. Der versicherte Transport durch ein drittes Unternehmen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, welcher die Mehrkosten zu tragen hat. Der Liefertermin wird individuell und Produktspezifisch vereinbart

Zahlung

Rechnungen 10 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders angegeben. Bei Neukunden behält sich der Auftragnehmer  das Recht vor, erste Leistungen nur mit der Zahlart „Barzahlung als Vorauskasse“ oder "Barzahlung bei Abholung" auszuführen. Bei Bereitstellung größerer Papiermengen, spezieller Materialien oder sonstiger Leistungen sowie bei nicht ausgeglichenen Zahlungsverpflichtungen seitens des Auftraggebers kann Vorauszahlung (auch per Barzahlung) verlangt werden. Bei Aufträgen, welche auf Rechnung eines Dritten ausgeführt werden, haftet der Auftraggeber neben dem Dritten als Selbstschuldner.

Zahlungsverzug

Befindet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber mit offenen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, und bleibt eine Reaktion auf eine Zahlungserinnerung (1.Mahnung) aus, so wird ab der 2. Mahnung ein Verzugszins in Höhe von 5,00 Euro
angesetzt. Mit jeder weiteren Mahnung erhöht sich dieser Verzugszins um 5,00 Euro. Ab der ersten Mahnung sind alle Forderungen sofort fällig.

Toleranzen

Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, Dichte, Tönung, Farbe, Versatz und dergleichen können auch innerhalb einer Auflage auftreten. Maßdifferenzen, welche durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen sind nicht beeinflussbar und können nicht beanstandet werden.

Gewährleistung

Für Arbeiten, welche infolge nachweisbarer Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird nach anschließender Prüfung zulasten des Auftragnehmers für Ersatz gesorgt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden in Folge höherer Gewalt. Trotz größter Sorgfalt, wird für vom Auftraggeber bereitsgestellte Unterlagen, welchebeschädigt wurden, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt beispielsweise für historisches Kartenmaterial, Schriftgut, Bücher und individuelle Collagen sowie Vorlagen zum Laminieren.

Mängelrüge

Beanstandungen werden nur geprüft, wenn diese sofort, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Hinzufügen der Bemängelten Leistung geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer hat das Recht, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nachzubessern oder Ersatz zu liefern.Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Technische Toleranzen (siehe Abschnitt Toteranzen) gelten nicht als beanstandbar.

Urheberecht

Der Auftraggeber erklärt, alle Rechte der zur Verfügung gestellten Vorlagen / Daten / Skizzen zu besitzen. Bei Verletzung dieses Grundsatzes haftet er für daraus eventuell entstandene Forderungen Dritter. Der Auftragnehmer wird von Ansprüchen dritter freigestellt und unterliegt keiner Prüfpflicht. Alle durch den Auftragnehmer erstellten Daten (Neusatz, Bilder, Skizzen) unterliegen dem Urheberecht des Auftragnehmers. Es besteht keine Pflicht der Herausgabe von Daten, Vorlagen oder Zwischenprodukten.

Datenspeicherung

Alle notwendigen Daten des Auftraggebers werden zur Auftragsabwicklung gemäß Bundesdatenschutzgesetz auf EDV-Systemen gespeichert, bearbeitet und bei Notwendigkeit übermittelt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese innerhalb der Auftragsbearbeitung oder bei nachweisbar anerkannten Forderungen an Dritte weiterzugeben. Dies geschieht nur an Vertragsunternehmen, welche mit der Umsetzung eines Vertrages vertraut sind. Das können insbesondere sein: Endverarbeiter, Inkassounternehmen oder Kreditinstitute.
Der Auftraggeber kann jederzeit einen schriftlichen Antrag auf Löschung aller Daten stellen, welchem seitens des Auftragnehmers unverzüglich nach Ablauf der gesetzlichen Mindesaufbewahrungsfrist Folge zu leisten ist.
Druckdaten können auch nach Ablauf der Produktionszeit auf Kundenwunsch archiviert werden. Hierbei können weitere Kosten anfallen.

Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Druckdaten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt stets der Sitz des Auftragnehmers.

Wirksamkeit

Durch etwaige Unwirksamkeiten einer oder mehrerer Bestimmungen, wird die Wirksamkeit übriger Bestimmungen nicht berührt.

 Stand: November 2016

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